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Jetzt Förderhilfe fürs Marketing beantragen

Der Bund erstattet im Rahmen der Überbrückungshilfe III auch Werbe- und Marketingkosten. Noch bis Ende des Jahres können Förderhilfen beantragt werden.

Noch nie war eine neue Webseite so günstig.

Für die Überarbeitung des Internetauftritts oder den Aufbau einer neuen zeitgemäßen Webseite, die suchmaschinen- und für die mobile Nutzung optimiert ist, Buchungssysteme und Newsletter-Versandsysteme integriert oder mit dem eigenem Online-Shop ausgestattet ist, werden die Kosten für die Erstellung bis zu 100% von der Förderhilfe übernommen.

Noch nie konnte man die Social-Media-Betreuung unkomplizierter auslagern.

Für Gestaltung, Text und Fotografie von Socialmedia posts, Imagefilmen und Werbeclips oder den professionellen Aufbau von Email-Marketing Systemen werden die Kosten bis zu 100% von der Förderhilfe übernommen.

Noch nie war der Sprung von der gedruckten zur digitalen Werbung so einfach.

Für die Umstellung auf digitale Speisekarten, Imagebroschüren zum Download oder digitale Gästemappen werden die Kosten für die Gestaltung und Umsetzung gefördert. Und nicht nur das: auch die Anschaffung der dazu notwendigen Hardware – vom Flatscreen vor dem Restaurant bis zum Tablet auf den Zimmern – kann gefördert werden. Die Wlan-Verbindung ist nicht stabil genug? Auch der Ausbau des Wlan-Netzes gehört zu den förderfähigen Digitalisierungs- und Werbemaßnahmen der Überbrückungshilfe III.

100% Förderung bedeutet 100% Förderung.

Antragsteller haben die Möglichkeit 100% der Zuschüsse für werbliche Digitalisierungsmaßnahmen zu erhalten, einmalig bis zu € 20.000,00. Antragsberechtigt sind dabei alle Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mehr als 70% verzeichnen mussten. Auch dann, wenn sie keine Corona-Soforthilfe der ersten oder zweiten Phase beantragt haben.

Die Antragsstellung funktioniert ganz einfach.

Marketing-Dienstleister wie Sylt Connected beraten interessierte Unternehmer zu den digitalen Möglichkeiten. Je nach Kundenbedarf entwickelt Sylt Connected ein passendes Festpreisangebot und stellt alle notwendigen Projektinformationen für die Einreichung eines Förderantrags zusammen. Der Antrag kann dann ganz einfach über den Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer bei Bundeswirtschaftsministerium eingereicht werden.

Mit digitalen Marktingmaßnahmen für einen wirtschaftlichen Neustart.

Mehr Sichtbarkeit durch einen professionellen, modernen Webauftritt, für höhere Reichweiten durch die Google-Optimierung, für die Ansprache neuer Zielgruppen und Reaktivierung der bestehenden Kundengruppen. Für einen wirtschaftlichen Neustart.

Foto: Photoby_BenKolde_Unsplash